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So kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig: Informieren Sie sich über rechtliche Vorgaben, Fristen und Musterbriefe zur einfachen Kündigung.

So kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig: Informieren Sie sich über rechtliche Vorgaben, Fristen und Musterbriefe zur einfachen Kündigung

Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein will. Wer aus einer Mietwohnung ausziehen möchte, muss sich an bestimmte rechtliche Vorgaben und Fristen halten, um eine reibungslose Beendigung des Mietverhältnisses zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Bestimmungen gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie ein Kündigungsschreiben korrekt verfassen.

Bevor Sie Ihren Mietvertrag kündigen, sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Diese werden in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den Paragraphen 568 bis 573c BGB.

Gemäß § 573c BGB kann ein Mieter seinen unbefristeten Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Diese beträgt in der Regel drei Monate und beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem die Kündigung beim Vermieter eingeht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien unterschrieben sein.

Während Mieter ihr Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen können, benötigt der Vermieter gemäß § 573 BGB einen berechtigten Grund. Dazu gehören:

  • Eigenbedarf: Der Vermieter oder nahe Angehörige benötigen die Wohnung für sich selbst.
  • Vertragsverletzungen: Wenn der Mieter wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt, z. B. durch Nichtzahlung der Miete.
  • Wirtschaftliche Verwertung: Der Vermieter muss darlegen, dass er durch die Fortführung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile hätte.

In besonderen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der üblichen Fristen möglich. Diese ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. erhebliche Mietrückstände oder unzumutbare Wohnbedingungen.

Die Kündigungsfrist hängt von der Art des Mietverhältnisses ab:

  • Bei einem unbefristeten Mietvertrag: Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate.
  • Bei einem Zeitmietvertrag: Eine Kündigung ist in der Regel nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich.
  • Bei möblierten Zimmern: Hier kann eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten, wenn das Zimmer Teil der Wohnung des Vermieters ist (§ 573c Abs. 3 BGB).

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem das Kündigungsschreiben dem Vermieter vorliegt, nicht das Versanddatum. Beispiel:

  • Geht die Kündigung am 3. März ein, endet das Mietverhältnis zum 30. Juni.
  • Geht die Kündigung am 28. Februar ein, endet das Mietverhältnis bereits am 31. Mai.

Um sicherzugehen, dass die Kündigung fristgerecht eingeht, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

Ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben sollte alle wichtigen Angaben enthalten. Hier ein Muster:


[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Telefon/E-Mail]

[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]
[PLZ, Ort]

[Datum]

Betreff: Kündigung des Mietvertrags für [Adresse der Wohnung]

Sehr geehrte(r) [Name des Vermieters],

hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Mietvertrag für die Wohnung in der [Adresse der Wohnung] fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen. Außerdem bitte ich um eine Terminvereinbarung zur Wohnungsübergabe.

Zum Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Das bedeutet:

Hier ist ein ausführlicher Artikel zum Thema „So kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig“.

Hier ist Ihr ausführlicher Artikel zur Kündigung eines Mietvertrags. Lassen Sie mich wissen, falls Sie Änderungen oder Ergänzungen wünschen!

 

  • Besichtigungstermin vereinbaren: Klären Sie mit dem Vermieter den Zustand der Wohnung.
  • Schönheitsreparaturen prüfen: Falls vertraglich vereinbart, müssen kleinere Reparaturen durchgeführt werden.
  • Zählerstände ablesen: Notieren Sie Strom-, Wasser- und Gaszählerstände für die Endabrechnung.
  • Kaution zurückfordern: Der Vermieter hat eine Frist von bis zu sechs Monaten, um eventuelle Schäden zu prüfen und die Kaution zurückzuzahlen.

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Nachmieter vorzuschlagen. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Ausnahme: Der Mietvertrag enthält eine sogenannte „Nachmieterklausel“.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Zustand der Wohnung vor dem Auszug dokumentieren, idealerweise mit Fotos und einem schriftlichen Übergabeprotokoll.

Die Kündigung eines Mietvertrags ist mit einigen Formalitäten verbunden, doch wenn Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und Fristen halten, verläuft sie in der Regel problemlos. Wichtig ist vor allem die schriftliche Form, die Einhaltung der Kündigungsfrist und eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung. Mit einem gut formulierten Kündigungsschreiben und einer sorgfältigen Vorbereitung steht Ihrem Wohnungswechsel nichts mehr im Wege.

 


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